Die Marktgemeinde Bad Hofgastein besetzt ab 01. August 2024 bzw. nach Vereinbarung die Planstelle als
Kindergartenpädagogin mit Leitungsfunktion
und/oder
Kindergartenpädagogin m/w/d
Vollzeit
Neben den allgemeinen Anstellungserfordernissen des Gemeinde-Vertragsbedienstetetengesetzes gelten folgende Aufnahmeerfordernisse:
abgeschlossene Berufsausbildung als Kindergartenpädagoge/in
EU-Bürger/in
Gewissenhaftes Arbeiten, Teamfähigkeit und Flexibilität
Bei männlichen Bewerbern abgeleitsteter Präsenz- oder Zivildienst
Nachweis einer aktuellen Strafregisterbescheinigung
Ausbildung zur/zum KindergartenleiterIn von Vorteil
Die Besoldung erfolgt nach den Vorgaben des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001,
LGBl Nr 17/2002 idgF.; Einstufung und Entlohnung abhängig von der Ausbildung und den bisherigen Vordienstzeiten.
Hinweis: die Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt unter Beachtung des Salzburger Gleichbehandlungsgesetztes, LGBl Nr 31/2006 idgF.
Bewerbungsschreiben mit den zu den Anstellungserfordernissen notwendigen Beilagen
(lückenloser Lebenslauf mit Darstellung der bisherigen Berufstätigkeit, Versicherungsdatenauszug, Urkunden, Zeugnissen, Strafregisterbescheinigung, Lichtbild etc.) sind bis spätestens 31. Mai 2024 an die Marktgemeinde Bad Hofgastein, z.Hd. Herrn Amtsleiter Mag. Wolfgang Schnöll, zu richten.
Der Bürgermeister:
Markus Viehauser