Die Marktgemeinde Bad Hofgastein besetzt folgende Planstelle ab 01. Juni 2023:
Mitarbeiter in der Finanzverwaltung m/w/d
mit einem Beschäftigungsausmaß von 100 %
(40 Wochenstunden)
Neben den allgemeinen Anstellungserfordernissen des Gemeinde-Vertragsbedienstetetengesetzes gelten folgende Aufnahmeerfordernisse:
abgeschlossene Berufsausbildung,
vorzugsweise im Bereich Verwaltung/Büro
umfassende Kenntnisse in der Buchhaltung, sowie mehrjährige Berufserfahrung
Finanzbuchhalterprüfung von Vorteil
EU-Bürger/in
Selbständigkeit und Fähigkeiten zur Wahrnehmung organisatorischer und koordinativer Aufgaben
hohe Einsatz- und Leistungsbereitschaft, Teamgeist, Verlässlichkeit und absolute Verschwiegenheit werden erwartet
die Bereitschaft erforderliche Ausbildungslehrgänge und Prüfungen innerhalb eines angemessenen Zeitraumes zu absolvieren
Nachweis einer aktuellen Strafregisterbescheinigung
Der Aufgabenbereich umfasst:
Kunden- und Lieferantenbuchhaltung
Vorschreibung der Gemeindeabgaben, Kontrolle und Abstimmung der Konten
Mahnwesen
Parteienverkehr
Die Besoldung erfolgt nach den Vorgaben des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001,
LGBl Nr 17/2002 idgF.; Die Einstufung ist abhängig von der Ausbildung und den bisherigen Vordienstzeiten.
Hinweis: die Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt unter Beachtung des Salzburger Gleichbehandlungsgesetztes, LGBl Nr 31/2006 idgF.
Bewerbungsschreiben mit den zu den Anstellungserfordernissen notwendigen Beilagen
(lückenloser Lebenslauf mit Darstellung der bisherigen Berufstätigkeit, Urkunden, Zeugnissen, Strafregisterbescheinigung, Lichtbild etc.) sind bis spätestens 15. Februar 2023 an die Marktgemeinde Bad Hofgastein, z.Hd. Herrn Amtsleiter Mag. Wolfgang Schnöll, zu richten.
Der Bürgermeister:
Markus Viehauser