Neben den allgemeinen Anstellungserfordernissen des Gemeinde-Vertragsbedienstetetengesetzes gelten folgende Aufnahmeerfordernisse:
? Freude am Umgang mit älteren, pflegebedürftigen Menschen
? Gewissenhaftes Arbeiten, Motivation, Teamfähigkeit und Flexibilität
? EU-Bürger/in
? Bei männlichen Bewerbern: Abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst
Die Besoldung erfolgt nach den Vorgaben des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001,
LGBl Nr 17/2002 idgF.;
(Mindesteinstufung 2020: p5/1 1.600,80 € brutto auf Basis Vollzeitbeschäftigung, exkl. Zulagen!)
Hinweis: die Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt unter Beachtung des Salzburger Gleichbehandlungsgesetztes, LGBl Nr 31/2006 idgF.
Bewerbungsschreiben mit den zu den Anstellungserfordernissen notwendigen Beilagen
(lückenloser Lebenslauf mit Darstellung der bisherigen Berufstätigkeit, Urkunden, Zeugnissen, Strafregisterbescheinigung, Lichtbild etc.) sind bis spätestens 15.01.2021 an die Marktgemeinde Bad Hofgastein, z.Hd. Herrn Amtsleiter Mag. Wolfgang Schnöll, zu richten.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Heimleitung, DGKP Gernot Sturm unter
Tel. 06432/6491 391, per E-Mail seniorenheim@bad-hofgastein.salzburg.at oder auf unserer Homepage: www.seniorenheim-hofgastein.at
Bürgermeister
Markus Viehauser